Hadith #301Hadith #301

Hadith #301

German (Deutsch)

Derjenige, der einem zahlungsunfähigen Schuldner einen Aufschub oder einen Schuldennachlass gewährt, dem wird Allah am Tag der Auferstehung den Schatten Seiner 'Arsh gewähren, wenn es keinen anderen Schatten außer diesem geben wird.

Reference: جامع الترمذي، أبواب البيوع، ‌‌باب ما جاء في إنظار المعسر والرفق به، الحدیث 1306

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